In zwei bereits durchgeführten Feldtests, in denen wir die Roboter MULI und SPOT in den öffentlichen Raum gelassen haben, haben wir stark darauf geachtet, dass die Tests so sicher wie möglich ablaufen und sie von allen beteiligten Institutionen abgesegnet wurden. Dementsprechend ist während der Tests niemand zu Schaden gekommen und es entstanden auch keine Gefahrensituationen. Dennoch kommt Markus Lehnshack, Jurist von unserem „rokit“-Projektpartner IKEM, in seiner neuen rechtlichen Studie zu dem Ergebnis, dass die Fallstudien außerhalb des Forschungskontexts so nicht hätten stattfinden dürfen.
In seiner Studie stellt Markus Lehnshack fest, dass die Voraussetzungen für den Betrieb von Robotern maßgeblich davon abhängen, in welchem Bereich sie eingesetzt werden sollen. Sobald sie sich im öffentlichen Verkehrsraum fortbewegen, unterliegt der Einsatz dem Straßenverkehrsrecht und eine Erlaubnis für den Betrieb autonomer Fahrzeuge wird erforderlich. Diese Erkenntnis stellt Hersteller vor rechtliche und damit auch vor finanzielle Herausforderungen. So können sie entweder das Einsatzgebiet der Robotiklösung einschränken oder sichden komplexen, umfangreichen Genehmigungsverfahren stellen.
Die aktuelle Gesetzeslage belastet sämtliche Akteure, sowohl Unternehmen als auch Behörden, die sich mangels eindeutiger Gesetze mit einer riskanten rechtlichen Grauzone konfrontiert sehen. Insbesondere Start-Ups, die zum Hochlauf von Robotern im öffentlichen Raum beitragen wollen, müssen ihre Geschäftskonzepte vor diesem Hintergrund gegebenenfalls überdenken und könnten ihren Blick auf andere Länder richten, deren Limitationen geringer sind und Herstellern mehr Freiheiten geben.
Markus Lehnshack schlägt daher vor, dass die deutsche Gesetzgebung schnell reagiert und den Rechtsrahmen überarbeitet. Dabei könnte sich die Regierung an den Gesetzen zum autonomen Fahren oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung orientieren, mit denen Deutschland in der Vergangenheit bereits auf neue Technologien reagieren und vorausschauende Gesetze entwerfen konnte.